Kaiserpfalzen

Goslar
Werla

 

Unter einer Pfalz verstand man im Früh- und Hochmittelalter entstandene (Wohn-) Stützpunkte für den reisenden römisch-deutschen König, für die Stammesherzöge sowie die Bischöfe als Territorialherren ihrer Hochstifte, die dem König gegenüber in „Gastungspflicht“ standen. Als Königshof bezeichnet man hingegen einen kleineren Gutsbesitz, der zum Reichsgut gehörte und allenfalls als kurzzeitiger Aufenthaltsort für den König und sein Gefolge auf der Durchreise diente.