Unter einer
Pfalz verstand man im Früh- und
Hochmittelalter entstandene (Wohn-) Stützpunkte für den reisenden
römisch-deutschen König, für die Stammesherzöge sowie die Bischöfe als
Territorialherren ihrer Hochstifte, die dem König gegenüber in
„Gastungspflicht“ standen. Als
Königshof bezeichnet man hingegen einen
kleineren Gutsbesitz, der zum Reichsgut gehörte und allenfalls als
kurzzeitiger Aufenthaltsort für den König und sein Gefolge auf der
Durchreise diente. |