Der
Rheingau
ist nach § 3 Abs. 1 Nr. 9 Weingesetz eines von 13 Anbaugebieten für
Qualitätswein in Deutschland. Es erstreckt sich hauptsächlich westlich
des Rheinknies bei Wiesbaden auf einem schmalen Streifen zwischen dem
hier nach Westen fließenden Rhein und den nördlich davon gelegenen Höhen
des Taunus, schließt aber auch die Rebflächen in Wiesbaden und am
nördlichen Mainufer zwischen Flörsheim und der Mainmündung ein. Das
Gebiet hat eine Fläche von ca. 3200 ha, auf der vorwiegend die Rebsorte
Riesling angebaut wird.
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